01.12.2009Fachbeitrag
Zum Wiederbeschaffungswert bei der Unfallschadenregulierung
Dipl.-Ing. Klaus Becker
Der Begriff des Wiederbeschaffungswertes hat in der Unfallschadenregulierung oftmals eine zentrale Bedeutung. Einerseits, weil grundsätzlich nur bis zu diesem Betrag Entschädigung geleistet wird, andererseits, weil Unfallgeschädigte häufig vor der Frage stehen, ob sie ihr Fahrzeug instand setzen lassen wollen oder ein vergleichbares Fahrzeug wiederbeschafft werden soll. Der Autor definiert verwandte Begriffe und diskutiert neuere Entwicklungen.
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