08.03.2024Fachbeitrag
Zum Parkverhalten unter Alkoholeinfluss
Zur Beurteilung einer etwaigen Fahrunsicherheit können auch Unfälle herangezogen werden, sofern diese als "alkoholtypisch" anzusehen sind. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Alkoholeinfluss und Rangier- beziehungsweise Einparkunfällen wird angezweifelt oder abgelehnt, da diese Art von Unfällen schon im Nüchternzustand vergleichsweise häufig auftritt. Fahrversuchsstudien zu diesem Thema fehlten bislang. In der vorgestellten Arbeit wurden Fahrversuche in konventionellen, geschwindigkeitsbegrenzten Pkw mit 29 gesunden Probanden (13 männlich, 16 weiblich) bei unterschiedlichen Blutalkoholkonzentrationen durchgeführt. Die Probanden absolvierten jeweils drei Testfahrten, bestehend aus je drei verschiedenen Parkszenarien (vorwärts, rückwärts, seitlich-rückwärts). Abgesehen von den vier nüchternen Kontrollpersonen (je zwei weiblich und zwei männlich) konsumierten die anderen 25 Probanden nach der ersten Fahrt (Nüchternfahrt) über einen Zeitraum von etwa zwei Stunden alkoholische Getränke gemäß Trinkschema (Ziel-BAK: 1,1 ‰). Die zweite Fahrt erfolgte unmittelbar nach erfolgtem Alkoholkonsum (durchschnittliche BAK: 0,99 ‰), die dritte Fahrt etwa zwei Stunden später (durchschnittliche BAK: 0,74 ‰). Nach jeder Fahrt wurde eine Blutentnahme zur Bestimmung der BAK durchgeführt. Die Fahrten wurden videografiert und anschließend ausgewertet. Zudem waren Druckmessfolien an unfalltypischen Lokalisationen am Auto angebracht.In der statistischen Auswertung konnte ein signifikanter Anstieg an Unfällen mit zunehmender BAK nachgewiesen werden (p = 0,04). Vor allem das Verursachen von mehr als einem Unfall im Rahmen eines einzelnen Parkvorgangs ging mit einer deutlich erhöhten BAK einher (Mindest-BAK: 0,63 ‰) und kann als Indikator für eine relative Fahrunsicherheit gesehen werden. Ein einzelner Unfall je Einparksituation war hingegen nicht mit einer signifikanten BAK-Erhöhung verbunden.
Ausgabe, Nr, Seite: Ausgabe 3/2024
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