13.03.2017
   

Winterreifen

Neues Bußgeld für Halter und präzisere Anforderungen

Winterreifen

Künftig sollten Winterreifen zusätzlich mit dem bekannten Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sein.

Für mehr Sicherheit auf glatten Straßen sollen neben den Fahrern künftig auch die Autobesitzer stärker in die Pflicht genommen werden - mit einem neuen Bußgeld. Lässt der Halter einen Wagen bei Eis und Schnee ohne Winterreifen auf die Straße oder ordnet es Fahrern sogar an, kostet dies künftig 75 Euro. Das sieht eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor, der der Bundesrat am Freitag mit einigen Änderungen zustimmte. Fahrern drohen weiterhin 60 Euro Bußgeld.

Präzisiert werden - mit einer Übergangszeit von sieben Jahren - auch die Anforderungen an Winterreifen. Bei Eis, Schnee und Glätte sind derzeit Reifen mit M+S-Kennzeichnung  vorgeschrieben. Ab 1. Oktober 2024 müssen sie laut der Verordnung das "Alpine-Symbol" mit einem Berg und einer Schneeflocke haben. Schon jetzt seien angebotene Winterreifen überwiegend damit gekennzeichnet, erläutert das Ministerium. M+S-Reifen, die bis 31. Dezember 2017 gekauft werden, sollen bis 30. September 2024 genutzt werden können.

Der Reifenexperte des Autofahrerclubs ADAC, Ruprecht Müller, erläuterte: "Seit Einführung der Winterreifenpflicht gibt es wegen der wenig spezifischen Anforderungen einen weiten Bereich zulässiger Reifen. Genaue Definitionen der Wintereignung von M+S-Reifen gibt es bisher nicht." Künftig sollten Winterreifen daher zusätzlich mit dem bekannten Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sein. "Damit sind testgestützte Mindestanforderungen fürs Fahren auf Schnee definiert." (dpa)


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