Wildwechsel
Gefahr auf Wald- und Wiesenstrecken
Autofahrer sollten die Warnschilder "Achtung Wildwechsel" an den Straßenrändern beachten und diese Streckenabschnitte sehr vorsichtig und bremsbereit befahren.
Im vergangenen Jahr kam es zwischen Pkw und Wildtieren wie Rehe und Wildschweinen zu fast 285.000 Unfällen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) krachte es im Schnitt 800-mal täglich.
Besonders in den Monaten Oktober bis Dezember gibt es viele Kollisionen mit Wildtieren. Ein Grund dafür: Wenn Ende Oktober die Zeitumstellung auf Winterzeit erfolgt sein wird, fällt der Berufsverkehr wieder in die Zeit von Sonnenauf- und -untergang. Rehe, Hirsche und Wildschweine sind um diese Zeit auf Nahrungssuche oder kehren in ihre Ruhezonen zurück und überqueren dabei Straßen.
Autofahrer sollten daher die Warnschilder "Achtung Wildwechsel" an den Straßenrändern beachten und diese Streckenabschnitte sehr vorsichtig und bremsbereit befahren. Dabei ist nicht nur bei der Durchfahrt von Wäldern Vorsicht geboten, sondern auch auf Straßen entlang von Feldern und Wiesen.
Tiere nicht mit Fernlicht blenden
Taucht ein einzelnes Reh oder Wildschwein auf, muss man damit rechnen, dass weitere Tiere aus dem Rudel folgen. Das Wild sollte keinesfalls mit dem Fernlicht geblendet werden. Das verwirrt die Tiere, so dass sie oft instinktiv auf die Lichtquelle zulaufen. Autofahrer können aber versuchen, das Wild durch Hupen zu verscheuchen.
Droht eine Kollision, ist Ausweichen oft die gefährlichste Reaktion. Im Zweifel ist der kontrollierte Zusammenstoß vorzuziehen, bei dem das Tier möglichst frontal getroffen wird. Dann ist die Gefahr am geringsten, dass es die Windschutzscheibe durchschlägt.
Ist ein Unfall passiert, schaltet man die Warnblinkanlage ein. Bevor man die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichert, zieht man zur Verbesserung der eigenen Sichtbarkeit eine Warnweste über. Sind Personen verletzt, ruft man über die 112 medizinische Unterstützung und leistet zunächst Erste Hilfe.
Polizei bei einem Wildunfall informieren
Nicht vergessen darf man – auch ohne verletzte Personen, die Polizei zu informieren. Die Polizei benachrichtigt den verantwortlichen Förster oder Jagdpächter, der sich um die Bergung des Wilds kümmert oder nach verletzten und geflüchteten Tieren Ausschau hält. Das verletzte oder getötete Tier sollte man nicht anfassen, es besteht Tollwutgefahr.
Es empfiehlt sich, Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug zu machen. Diese beschleunigen die Schadenbearbeitung bei der Kfz-Versicherung. Wichtig: Von Förster oder Jagdpächter sollte man sich eine Unfallbescheinigung ausstellen lassen.
Die Voll- beziehungsweise Teilkaskoversicherung begleicht Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch sogenanntes Haarwild, zum Beispiel Rehe oder Wildschweine, verursacht werden. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss. Einige Versicherer haben ihren Wildschaden-Schutz erweitert und regulieren auch Kollisionen mit Pferden, Rindern und Schafen oder sogar mit allen Haus-, Nutz-, Wildtieren und Vögeln.
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(Foto: SP-X/Lea Fuji)
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