04.12.2015Fachbeitrag
Vorfahrt bei "rechts vor links" und trotzdem zu schnell?
Annika Kortmann, Robert Dietrich
Ohne spezielle Verkehrszeichen gilt im Allgemeinen an Straßenkreuzungen die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Nicht jedem ist dabei klar, dass selbst unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Rechts-vor-links-Achten aufgrund von Sichtbehinderungen im Kreuzungsbereich nicht uneingeschränkt möglich ist. Bisher war es erforderlich, durch ein zeichnerisches Verfahren die maximal mögliche Annäherungsgeschwindigkeit iterativ im Weg-Zeit-Diagramm zu ermitteln. War es notwendig, zum Beispiel unterschiedliche Annäherungsgeschwindigkeiten für den von rechts kommenden
Verkehr zu untersuchen, so war dies mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden. Anhand eines konkreten Fallbeispiels wird gezeigt, wie sich das sonst zeichnerische Verfahren mathematisch lösen lässt und wie sich Sichtbehinderungen auf die korrekte Annäherungsgeschwindigkeit an eine Kreuzung auswirken können.
Ausgabe, Nr, Seite: VKU 12/2015. S. 442-446.
Seitenanzahl: 5 Seiten
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