Verkehr
Dobrindt nimmt Bundesautobahngesellschaft in Angriff
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Gründung einer bundeseigenen Gesellschaft in Angriff nehmen, um Erhalt und Ausbau der Autobahnen effizienter zu machen. "Wir können uns keinen Investitionsstau leisten, nur weil manche Länder bei der Baureife von Straßen hinterherhinken", sagte Dobrindt der Deutschen Presse-Agentur. Die zwischen Bund und Ländern geteilten Kompetenzen sollten zentral gebündelt werden, um schneller zu planen, direkt zu finanzieren und mehr zu bauen. Geplant ist auch, das Autobahnnetz erstmals komplett zu digitalisieren und einheitlich zu erfassen.
Der Bund finanziert derzeit das knapp 13.000 Kilometer lange Netz der Autobahnen. Fürs Planen, Bauen und den Erhalt sind aber die Länder zuständig. Um das System klarer zu machen und auch privates Geld mobilisieren zu können, wird über eine Reform diskutiert. Die Länder wollen an diesem Dienstag bei einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz in Berlin ihre Position beschließen.
Grundlage der Beratungen soll der Bericht einer Länder-Kommission unter Leitung von Ex-Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) sein. Darin wird eine weitreichende Zentralisierung skeptisch gesehen. "Die vom Bund favorisierte Bundesautobahngesellschaft würde in der Umsetzung mindestens zehn Jahre dauern", sagte Bodewig der "Wirtschaftswoche". Eine Bundes-Einrichtung wäre zudem "schnell überfordert, wenn sie neben der Finanzierung auch für den Bau und Betrieb aller Autobahnen in ganz Deutschland zuständig wäre". Die Kommission schlägt demnach auch ein Bonus-Malus-System vor, bei dem die Länder Risiken von Kostenüberschreitungen selber tragen und im Gegenzug von einer "Beschleunigungsvergütung" profitieren könnten.
Dobrindt wirbt auch mit Blick auf die in den nächsten Jahren geplante Steigerung der Verkehrsinvestitionen für die Bundes-Gesellschaft. "Jetzt geht es darum, diese Rekordmittel effizient einzusetzen." Seine Ziele will der Minister auch bei einer Fachkonferenz an diesem Mittwoch erläutern. Für die Gründung einer Bundesautobahngesellschaft gilt eine Grundgesetzänderung als erforderlich. (dpa)
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