01.12.2009Fachbeitrag
Untersuchung der Mess- und Aufzeichnungsgenauigkeit digitaler EG-Kontrollgeräte in der Praxis
Dipl.-Ing. Peter Schmidt
Seit 01. 05. 2006 ist der Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes für die meisten Nutzfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse vorgeschrieben. Durch die völlig andere Art der Aufzeichnung ergeben sich gänzlich andere Möglichkeiten zur Verwertung der Daten in der Unfallanalytik. Zwar gibt es aufgrund der fehlenden Mechanik keine Markierungen mehr durch kollisionsbedingte Erschütterungen, dafür hinterlässt die exaktere Aufzeichnung auffällige Abweichungen vom Normalaufschrieb, auf die in einem anderen Beitrag eingegangen wird. Im folgenden Beitrag der DEKRA-Unfallanalytik wird eine Untersuchung der Genauigkeit der digitalen Aufzeichnungsgeräte vorgestellt.
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