01.08.2005Fachbeitrag
Unfallursachenermittlung und Kostenreduktion durch den Einsatz von Unfalldatenspeichern bei Kleintransportern - mit Fallbeispielen Teil 1
Michael Weyde; Jörg Baumruck
Auf dem Verkehrsgerichtstag 2004 in Goslar wurde zwar kein generelles Tempolimit für Kleintransporter, aber einstimmig die Forderung nach dem pflichtmäßigen Einbau von Unfalldatenspeichern (UDS) in diese Fahrzeuge beschlossen, da es den Verkehrsexperten an statistischem Datenmaterial über die Unfallbeteiligung und -kausalität bei dieser Fahrzeugkategorie mangelte. Die Autoren betreuen seit 1995 unter anderem eine Autovermietung in Berlin, deren nahezu gesamte Fahrzeugflotte von rund 1.000 Fahrzeugen mit UDS ausgestattet ist. Die Flotte besteht überwiegend aus Kleintransportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t. Für die überwiegende Anzahl der Unfälle und sonstigen Schadenereignisse dieser Flotte (rund 1.200 Ereignisse per anno) liegen Fahrdaten aus Unfalldatenspeichern vor, die zum großen Teil von den Autoren gesichtet und zum kleineren Teil (rund 5 %) auch detailliert ausgewertet wurden.
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