TÜV Rheinland
Gelbe Begrenzungsleuchten bei Motorrädern erlaubt
Sind sämtliche Einbauvorschriften erfüllt, gibt es auch keine Probleme bei der Hauptuntersuchung
Gute Sichtbarkeit ist für Motoradfahrer überlebenswichtig. Seit 1. Juli sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen. Darauf wies jetzt das Technologiezentrum Verkehrssicherheit bei TÜV Rheinland hin.
Der Einbau solcher gelben Begrenzungsleuchten (Standlicht) ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen paarweise (eine pro Seite) und symmetrisch zur Mitte montiert werden.
- Sie können in den jeweiligen Blinker integriert sein und als solche Kombination eine Bauartgenehmigung haben. Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung – sowohl als
- Fahrtrichtungsanzeiger als auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls darf ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden.
- Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Blinker ineinander gebaut, muss sie so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.
- Eine weiße Begrenzungsleuchte darf hingegen nicht in den Blinker integriert sein.
"Sind sämtliche Einbauvorschriften erfüllt, gibt es auch keine Probleme bei der Hauptuntersuchung", sagt Fabian Stahl, Leiter TÜV Fahrzeug-Lichttechnik in Berlin. Neben den Typprüfungen für Leuchtenhersteller erstellen die Fachleute unter anderem auch Gutachten für optische Systeme an Fahrzeugen und checken die Visiere von Motorradhelmen. (vku)
Copyright © 2024 VKUonline.de
(Foto: TÜV Rheinland)
Kommentar verfassen