Studie
0,3 Promille halbiert Fahrleistung auf E-Scootern
Laut einer Studie halbiert sich die Fahrleistung auf E-Scootern ab 0,3 Promille.
Die Versuchsteilnehmer trugen Helm und Schutzkleidung, und so wurde trotz vereinzelter Stürze niemand verletzt: E-Scooter-Fahrer büßen bereits bei mäßigem Alkoholkonsum die Hälfte ihrer Fahrleistung ein. Das ist das Ergebnis einer am Freitag vorgestellten Studie von Rechtsmedizinern. "Überrascht hat uns die deutliche Verschlechterung der Fahrleistung auf etwa die Hälfte - ab einer Alkoholisierung um 0,3 Promille", berichteten die Professoren Thomas Daldrup und Benno Hartung im Düsseldorfer Institut für Rechtsmedizin.
Dies hänge vermutlich mit den hohen Anforderungen an den Gleichgewichtssinn zusammen, die beim Fahren der elektrisch betriebenen Tretroller den Fahrerinnen und Fahrern abverlangt würden. In Anlehnung an eine Studie zum Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss hatten die Forscher einen Parcours aufgebaut, den die Probanden zunächst nüchtern und dann mit fortschreitendem Alkoholpegel auf E-Scootern absolvieren mussten.
Zwischen 0,3 und 0,7 Promille blieb die Fahrleistung auf etwa die Hälfte reduziert. Dann nahm sie mit steigendem Alkoholpegel weiter ab. Zudem habe eine nüchterne Kontrollgruppe den Parcours in den gleichen zeitlichen Abständen durchfahren, um Effekte wie Ermüdung auszuschließen.
Bei 1,3 Promille war die Fahrleistung auf durchschnittlich etwa 25 Prozent reduziert, bei 1,5 Promille fiel sie auf etwa zehn Prozent ab. Die Versuche wurden an vier verschiedenen Tagen bei Regen und bei Trockenheit durchgeführt, um den Einfluss des Wetters zu berücksichtigen.
Straftat ab 0,3 Promille
"Bei den E-Scootern ist die relative Fahrunsicherheit sehr schnell eingetreten und damit begeht man ab 0,3 Promille eine Straftat", sagte Hartung. "Viele spielen - ohne es zu wissen - mit ihrem Führerschein." Auch Minderjährige könnten so schon auf dem E-Scooter einen Eintrag kassieren und später erhebliche Schwierigkeiten haben, ihren Führerschein zu bekommen.
"Angesichts dieser Ergebnisse sollten für E-Scooter Maßstäbe wie für Fahranfänger gelten, nämlich ein Alkoholverbot", forderte der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, der die Studie unterstützt hatte. Durchgeführt wurde die Untersuchung in Zusammenarbeit der rechtsmedizinischen Institute in Düsseldorf und München.
Zuvor hatte eine Studie des Instituts für Verkehrsforschung und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt ergeben, dass die Zahl der Verletzten pro eine Million zurückgelegte Kilometer auf dem E-Scooter mehr als vier Mal so hoch ist wie beim Fahrradfahren und mehr als sechs Mal so hoch im Vergleich zum Zu-Fuß-Gehen.
Laut Statistischem Bundesamt war Alkoholeinfluss 2020 mit 18,3 Prozent die häufigste Unfallursache bei E-Scootern. Bei Fahrradfahrern wurde Alkoholkonsum nur in 7,1 Prozent der Fälle als Ursache des Fehlverhaltens ausgemacht. Für sie gelten allerdings höhere Promillegrenzen, was den Vergleich erschwert. Beim Alkoholkonsum gelten für E-Scooter-Fahrer derzeit dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. (dpa)
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