01.11.2008Fachbeitrag
Stoßfänger-Kunststoffreparatur nach Fußgängerschutz-Richtlinien am Beispiel eines VW-Golf-V-Frontends
Dipl.-Ing. (FH) Uwe Schmortte
Für Fahrzeuge, die nach dem Oktober 2005 zum Verkehr zugelassen werden, sind besondere Fußgängerschutzkriterien vorgeschrieben. Deshalb ist es interessant, ob diese Schutzkriterien auch nach einer unfallbedingten Instandsetzung des Frontends noch eingehalten werden. Das Kraftfahrzeugtechnische Institut KTI in Lohfelden/Kassel untersuchte diese Problemstellung anhand der Reparatur eines VW-Golf-Frontends.
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