04.12.2015Fachbeitrag
Stimmt die Anzeige? − Geschwindigkeitsmessgeräte mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen
Alexander Wiek
Der in diesem Aufsatz beschriebene Fall legt die Vermutung nahe, dass die PTB bei der Zulassung der Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ) anscheinend nicht sicherstellte, dass die vom WVZ-Rechner generierte zulässige Geschwindigkeitsbeschränkung auch tatsächlich für die Verkehrsteilnehmer sichtbar ist. Daher ist von einer Störung der WVZ mit einem Totalausfall der Anzeige und damit einer „Nichtanzeige“ der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – aus welchen Gründen auch immer – auszugehen. Der Betroffene wurde fälschlicherweise beschuldigt, zu schnell gefahren zu sein. Nach derzeitigem Stand ist bei derartigen Anlagen anscheinend generell nicht sichergestellt, dass die vom Anbindungsrechner der WVZ übertragene und in den Messfotos eingeblendete zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich von der WVZ erkennbar angezeigt wird.
Ausgabe, Nr, Seite: VKU 12/2015. S. 432-441.
Seitenanzahl: 10 Seiten
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