12.07.2024Fachbeitrag
Scheinwerfer hinter Gittern - zulässig oder nicht?
Steinschläge sind kein Phänomen abseits von Straßen, sondern ein regelrechter Bestandteil des Straßenverkehrs. Allerdings geht es nicht nur um augenfällige Steinschlagschäden, sondern auch um Mikrorisse in Polycarbonatscheiben aus Kunststoffen. Letztere unterliegen einem schleichenden Alterungsprozess, sind aber inzwischen an jeder modernen Fahrzeugfront und an jedem Helmvisier zu finden.Nachträglich verbaute Schutzmaßnahmen wie ein Scheinwerfergitter oder eine zusätzliche Schutzscheibe sind aktuell - ohne spezielle Prüfzulassung - verboten. Aber warum ist das so? Stellen zum Beispiel Gitter vor Scheinwerfern gar eine Verkehrsbeeinträchtigung dar?Solchen und weiteren Fragen ist der Autor nachgegangen, nachdem in einem Gutachten die vermeintlich einfache Beweisbeschlussfrage zu beantworten war, ob durch die angebrachte Abdeckung die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Dafür wurden die technischen und rechtlichen Vorschriften beleuchtet, die zum Teil weit zurückreichen und eine sehr umfangreiche Recherche bei unterschiedlichen Quellen notwendig machten.
Ausgabe, Nr, Seite: Ausgabe 7-8/2024
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