Recht: Sturz im Linienbus
Fahrgast muss für sicheren Halt sorgen
Fahrgäste müssen im Bus selbst für einen sicheren Halt sorgen. Kommt es durch eine Notbremsung zu einem Sturz, sind dafür weder der Busfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer verantwortlich.
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In dem vor dem Amtsgericht München verhandelten Fall hatte ein älterer Fahrgast gegen einen Pkw-Fahrer geklagt. Dieser hatte durch einen unvorsichtigen Spurwechsel den Busfahrer zu einer Gefahrenbremsung gezwungen, bei der der Passagier gestürzt war und sich verletzt hatte. Der Mann verlangte daraufhin von dem Autofahrer Schmerzensgeld und die Übernahme der Anwaltskosten.
Das Gericht erkannte zwar an, dass die Fahrweise des Pkw-Fahrers zum Sturz des Klägers beigetragen hat, sah die Verantwortung aber bei letzterem. Fahrgäste seien im Bus laut Betriebsordnung (BOKraft) dazu verpflichtet, sich stets einen festen Halt zu verschaffen. Dem Kläger sei vorzuwerfen, dass er sich nicht hingesetzt habe, obwohl ein Platz frei gewesen sein, zitiert RA-Online aus der Begründung. (Az.: 338 C 15281/24)
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