12.01.2018Fachbeitrag
Notbremsassistenzsysteme für schwere Güterkraftfahrzeuge - historische Entwicklung, aktuelle Vorschriften, Einblicke in Unfallstatistiken und Einzelfälle, Diskussion und Vorschläge Teil 2
Von Alexander Berg und Erwin Petersen
Notbremsassistenzsysteme sind seit November 2015 (mit Ausnahmen) für alle neu zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassenen mittelschweren und schweren Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen der Klassen N 2, mit zulässiger Gesamtmasse zGM > 8 t, und N 3, Busse der Klassen M 2 und M 3) vorgeschrieben. Damit werden Auffahrunfälle adressiert. Diese sind im Unfallgeschehen mit Personenschaden und Beteiligung der betreffenden Fahrzeuge am häufigsten und von besonderer Schwere. Entsprechend groß ist hier das Wirkfeld und es werden zukünftig deutlich geminderte Unfallzahlen erwartet. Um dies beurteilen zu können, ist eine Bewertung der vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Systemfunktionen und - soweit bekannt - der tatsächlichen Leistungsfähigkeit aktueller Systeme im Zusammenhang mit den Randbedingungen des Güterkraftfahrzeugverkehrs erforderlich. Wesentlich ist zudem, dass die Systeme während der Fahrt ständig eingeschaltet sind. Über die Abschaltbarkeit von Systemen und Funktionen wird zurzeit intensiv diskutiert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zur historischen Entwicklung von Notbremssystemen, zum aktuellen Stand der Technik und zu inzwischen gesetzlich beziehungsweise im ECE-Regelwerk vorgeschriebenen Zulassungstests. Im Zusammenhang mit Einblicken in die amtliche Unfallstatistik und Schilderungen von Einzelfällen werden relevante Entwicklungen am Beispiel der Sattelzugmaschinen aufgezeigt, sowie Wirkfelder und mögliche Einflüsse auf zukünftige Entwicklungen von Unfallzahlen betrachtet. Abschließend erfolgt eine Diskussion der Mindestanforderungen mit Vorschlägen zur weiteren Verbesserung.
Ausgabe, Nr, Seite: VKU 01/2018 S. 24-37
Seitenanzahl: 14
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