Neue Prüfnorm für Motorradhelme
22.6 sorgt für mehr Sicherheit
Seit 2021 dürfen Motorradhelme nach der neuen "ECE-R 22.6"-Norm geprüft werden.
Kommenden Sommer wird eine neue europäische Sicherheitsnorm für Motorradhelme für die Hersteller bindend. Demnach müssen neu entwickelte Helme, die ab Juni 2022 auf den Markt kommen, die Vorgaben der "ECE-R 22.6"-Norm erfüllen. Ab Juni 2023 wird zudem die Produktion sowie ab Anfang 2024 der Verkauf von Helmen nach bisheriger "ECE-R 22.5"-Norm untersagt. Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass trotz der Neuregelung das Tragen ältere Helme weiter erlaubt ist, allerdings nach künftiger Norm zugelassene Helme ein Plus an Sicherheit bieten.
Die neue Sicherheitsnorm, nach der bereits seit Anfang 2021 geprüft werden darf, sieht ein geändertes Verfahren mit verschärften Testanforderungen vor. Unter anderem werden Aufpralltests verschiedener Art mit drei Geschwindigkeiten zwischen 20 und 30 km/h durchgeführt. Bisher waren dabei die Anprallpunkte fest definiert, was zu einer gezielten Optimierung seitens der Hersteller führte. Jetzt dürfen Prüfer die Punkte frei wählen. Klapphelme werden zudem mit offenem Kinnteil geprüft. Neu ist auch ein Rotationstest, der die Kopfdrehung beim Aufprall simuliert. Darüber hinaus sind Tests zu Kinnriemen, Verschluss und Abstreifen vom Kopf sowie der Visierbeschuss mit einer 216 km/h schnellen Stahlkugel vorgesehen. Entsprechend müssen künftige Visiere widerstandsfähiger sein. Das Testprozedere umfasst außerdem eine Prüfung der Sonnenblenden. Statt bis wie bisher bis minus 20 Grad werden Tests künftig im Temperaturfenster von minus zehn bis plus 50 Grad durchgeführt, was Herstellern neue Möglichkeiten bei der Materialwahl eröffnen soll.
Seit vergangenem Jahr können Hersteller ihre Helme nach neuem ECE-R-22.06-Prozedere zertifizieren lassen. Wer sich einen neuen Motorradhelm kaufen will, der die Vorgaben dieser Norm erfüllt, sollte deshalb nach einem entsprechendem Etikett Ausschau halten. Auf diesem sollte eine Kennzeichnung nach dem Zulassungsland – E1 steht für Deutschland, E3 für Italien – sowie eine 06 stehen. Steht auf dem Etikett stattdessen eine 05, ist die Zulassung nach alter Norm erfolgt. (SP-X)
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(Foto: TÜV Rheinland)
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