01.09.2008Fachbeitrag
Motorschaden als Folge einer beim Einbau beschädigten Zündkerze
Dipl.-Ing. Gundolf Himbert
Am reparierten Austauschmotor eines Personenkraftwagens ist nach einer Laufleistung von zirka 2600 km ein Motorschaden eingetreten. Da bei der Untersuchung des Motors eine beschädigte Zündkerze gefunden wurde, sollte geklärt werden, ob die Beschädigung der Zündkerze ursächlich für den Motorschaden war und ob die Reparaturwerkstatt den Schaden durch eine unsachgemäße Reparatur verursachte.
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