Micromobilität
Versicherungen gegen E-Tretroller auf Gehwegen
"Kraft von sechs handelsüblichen Zementsäcken": Der GDV warnt vor den Gefahren für Fußgänger durch E-Tretroller.
Die deutschen Versicherer lehnen einem Medienbericht zufolge die Zulassung von E-Tretrollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von zwölf Stundenkilometern auf Gehwegen ab. Ein Aufprall mit diesem Tempo auf einen stehenden Fußgänger bedeute je nach Gewicht und konkreter Konstellation "eine Kraft von rund 150 Kilogramm, also sechs handelsüblichen Zementsäcken", zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag) aus einer Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
"Besonders ältere Personen sind schon allein durch einen Sturz potenziell von langwierigen Verletzungsfolgen betroffen. Insofern ist Zulassung der Nutzung auf Fußverkehrsflächen abzulehnen", heißt es laut RND in der Stellungnahme für eine Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags an diesem Mittwoch.
Die Bundesregierung hat bereits eine Verordnung mit Regeln für den Einsatz kleiner Tretroller mit Elektromotor in Deutschland beschlossen. Vorher braucht es noch die Zustimmung des Bundesrates; er entscheidet voraussichtlich am 17. Mai. Die Pläne sehen vor, dass nur E-Roller, die schneller als zwölf km/h sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen – und langsamere auf Gehwegen. Mehrere Länder, Fußgänger-Vertreter und Verkehrssicherheitsexperten warnen vor neuen Gefahren, wenn zusätzliche Gefährte auf die Bürgersteige kommen. (dpa)
Copyright © 2024 VKUonline.de
(Foto: DVW)
Kommentar verfassen