Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
DVR begrüßt Reform der MPU
Der DVR begrüßt die Initiative und die bereits geleistete Arbeit zur Reform der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Initiative und die bereits geleistete Arbeit des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Reform der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). "Transparenz und Qualität der MPU müssen weiter erhöht werden", fasst DVR-Präsident Walter Eichendorf zusammen. BMVI und Bundesländer sollten einen einheitlichen Fragenkatalog der Begutachtungsanlässe einführen, damit in der behördlichen Praxis der Anordnung einer MPU mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit hergestellt wird.
Zudem empfiehlt der DVR, möglichst bald eine qualitätssichernde Maßnahme, zum Beispiel ein Gütesiegel oder eine Anerkennung, für die Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernde Maßnahmen einzuführen. "Beide Bestandteile der MPU-Reform tragen dazu bei, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen", so Eichendorf.
Bereits im März 2012 hatte das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit der MPU-Reform beauftragt. Eine aus 16 Fachexperten bestehende Projektgruppe hat in Anlehnung an die Empfehlungen des 48. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2010 zur Weiterentwicklung der MPU zentrale Ansatzpunkte herausgearbeitet.
So soll ein einheitlicher Katalog von Fragestellungen der Begutachtungsanlässe für die Fahrerlaubnisbehörden und die Begutachtungsstellen erarbeitet werden. Dazu sei es erforderlich, Vorschläge für notwendige Änderungen der rechtlichen Grundlagen für eine einheitliche Anordnungspraxis der MPU zu entwickeln.
Die Projektgruppe stellt fest, dass vor der obligatorischen Einführung von Tonaufzeichnungen der ärztlichen Anamnese und der psychologischen Befragung (Exploration) die Klärung noch offener fachwissenschaftlicher und rechtlicher Fragen vorgenommen werden muss. (vku)
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