24.03.2022
   

Lkw-Notbremsassistenz

Neue Vorgaben beschlossen

Lkw Test Notbremsassistenten ADAC

Für Lkw-Notbremsassistenzsysteme wurden neue Vorgaben beschlossen.

Die internationale Arbeitsgruppe für "automatische Notbremsassistenzsysteme für schwere Nutzfahrzeuge" die Anforderungen an den Stand der Technik angepasst. Deutschland wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vertreten. Die neuen Anforderungen entsprechen weitgehend dem, was auf Initiative des BMDV im Rahmen einer Untersuchung der BASt erarbeitet wurde, berichtet die Bundesanstalt.

Die neue Änderungsserie der Regelung (UN) Nr. 131-02 verlangt Unfallvermeidung bis zu 70 km/h Fahrgeschwindigkeit auch auf stehende Fahrzeuge. Die Systeme müssen nun bis zur Maximalgeschwindigkeit funktionieren, die Kollisionsgeschwindigkeit darf selbst aus voller Fahrt (bei Lkw bis zu 90 km/h) dann nicht mehr als 42 km/h betragen. Damit könnten sich Stauendeunfälle wesentlich entschärfen lassen – auch bei maximaler Geschwindigkeit der Lkw. Untersuchungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats und Unfallauswertungen der BASt zeigen, dass in über der Hälfte der schweren Unfälle das getroffene Fahrzeug stand oder zum Stand kam.

Wie die BASt weiter mitteilt, wird die Abschaltbarkeit von Notbremsassistenzsystemen jetzt stark eingeschränkt. Unter anderem müssen die Systeme – einmal abgeschaltet – nach 15 Minuten automatisch wieder aktiviert werden. Eine dauerhafte Fahrt ohne Assistenz ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Assistenzsysteme müssen auf Fußgänger reagieren

Darüber hinaus müssen die Assistenzsysteme erstmals auch auf Fußgänger reagieren und in typischen Situationen Unfälle bis zu 20 km/h Fahrgeschwindigkeit vermeiden. Der bisherige primäre Anwendungsbereich des Notbremsassistenzsystems wird somit von der Autobahn auf den innerstädtischen Bereich erweitert.

Außerdem wurde die Regelung so umgestellt, dass sie auch viel robustere und in realistischen Situationen arbeitende Systeme fordert – nicht nur auf dem Testgelände. Die Optimierung der Fahrzeuge auf spezifische Testfälle hin ist damit nicht mehr möglich. Sie erlaubt im Gegensatz zu vorherigen Änderungsserien (UN R131-00, UN R131-01) bereits starke automatische Bremsungen, auch wenn die Fahrer noch nicht vorher durch ein entsprechendes System gewarnt wurden. Das ist wichtig, wenn sich beispielsweise durch stark bremsende vorausfahrende Fahrzeuge die Situation plötzlich verschlechtert.

Die Änderungen gelten – nach Zustimmung des übergeordneten Gremiums der UN – völkerrechtlich für neu entwickelte Fahrzeuge ab September 2025, ab September 2028 können dann keine nicht konformen Fahrzeuge mehr neu zugelassen werden. Die Regelungen lassen sich aber ab spätestens Februar 2023 bereits freiwillig durch Fahrzeughersteller anwenden.


Kommentar verfassen

Frage des Monats

PDF-Download

Neue Kriterien für Karosserie-Eingangs-Vermessung

Das Allianz Zentrum für Technik und die Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung empfehlen neue Kriterien für die Durchführung einer Karosserie-Eingangs-Vermessung zur Schadendiagnose in der Reparaturwerkstatt. mehr »

Datenblätter

Kostenlose 2D DXF-Daten

Zu den Datenblättern der Autos gibt es auch DXF-Dateien zum Download. Nur für Abonnenten! mehr »

Mini-Abo

Maxi-Paket zum Mini-Preis

Testen Sie jetzt drei Ausgaben der VKU zum Mini-Preis. Keine Kündigung nötig! mehr »

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter! mehr »
Abonnieren Sie die VKU noch heute Hier klicken »

Datenblätter-Archiv

Datenblätter

Informieren Sie sich umfassend über aktuelle Fahrzeugmodelle und technische Daten. mehr »

News aus der Autobranche

AUTOHAUS Online

Tagesaktuelle News, spannende Bildergalerien und die heißesten Autovideos gibt es hier »

Jahresinhaltsverzeichnis 2023

VKU Jahresinhaltsverzeichnis 2023

VKU auf einen Blick

Das gesamte Inhaltsverzeichnis der VKU Ausgaben 2023 zum Download! mehr »