Lkw-Notbremsassistenz
Neue Vorgaben beschlossen
Für Lkw-Notbremsassistenzsysteme wurden neue Vorgaben beschlossen.
Die internationale Arbeitsgruppe für "automatische Notbremsassistenzsysteme für schwere Nutzfahrzeuge" die Anforderungen an den Stand der Technik angepasst. Deutschland wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vertreten. Die neuen Anforderungen entsprechen weitgehend dem, was auf Initiative des BMDV im Rahmen einer Untersuchung der BASt erarbeitet wurde, berichtet die Bundesanstalt.
Die neue Änderungsserie der Regelung (UN) Nr. 131-02 verlangt Unfallvermeidung bis zu 70 km/h Fahrgeschwindigkeit auch auf stehende Fahrzeuge. Die Systeme müssen nun bis zur Maximalgeschwindigkeit funktionieren, die Kollisionsgeschwindigkeit darf selbst aus voller Fahrt (bei Lkw bis zu 90 km/h) dann nicht mehr als 42 km/h betragen. Damit könnten sich Stauendeunfälle wesentlich entschärfen lassen – auch bei maximaler Geschwindigkeit der Lkw. Untersuchungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats und Unfallauswertungen der BASt zeigen, dass in über der Hälfte der schweren Unfälle das getroffene Fahrzeug stand oder zum Stand kam.
Wie die BASt weiter mitteilt, wird die Abschaltbarkeit von Notbremsassistenzsystemen jetzt stark eingeschränkt. Unter anderem müssen die Systeme – einmal abgeschaltet – nach 15 Minuten automatisch wieder aktiviert werden. Eine dauerhafte Fahrt ohne Assistenz ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Assistenzsysteme müssen auf Fußgänger reagieren
Darüber hinaus müssen die Assistenzsysteme erstmals auch auf Fußgänger reagieren und in typischen Situationen Unfälle bis zu 20 km/h Fahrgeschwindigkeit vermeiden. Der bisherige primäre Anwendungsbereich des Notbremsassistenzsystems wird somit von der Autobahn auf den innerstädtischen Bereich erweitert.
Außerdem wurde die Regelung so umgestellt, dass sie auch viel robustere und in realistischen Situationen arbeitende Systeme fordert – nicht nur auf dem Testgelände. Die Optimierung der Fahrzeuge auf spezifische Testfälle hin ist damit nicht mehr möglich. Sie erlaubt im Gegensatz zu vorherigen Änderungsserien (UN R131-00, UN R131-01) bereits starke automatische Bremsungen, auch wenn die Fahrer noch nicht vorher durch ein entsprechendes System gewarnt wurden. Das ist wichtig, wenn sich beispielsweise durch stark bremsende vorausfahrende Fahrzeuge die Situation plötzlich verschlechtert.
Die Änderungen gelten – nach Zustimmung des übergeordneten Gremiums der UN – völkerrechtlich für neu entwickelte Fahrzeuge ab September 2025, ab September 2028 können dann keine nicht konformen Fahrzeuge mehr neu zugelassen werden. Die Regelungen lassen sich aber ab spätestens Februar 2023 bereits freiwillig durch Fahrzeughersteller anwenden.
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(Foto: ADAC)
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