04.10.2012
Klimaanlagen-Kältemittel
Weiter Rätselraten um Daimler-Tests
Harmlose Optik, brisanter Inhalt: Klimaanlage einer Mercedes-Benz B-Klasse, die eigentlich spätestens ab 1.1.2013 mit R-1234yf befüllt sein müsste.
Zu dem aufsehenerregenden Kältemittel-Test von Daimler hat es noch keinen Austausch mit dem Hersteller der Chemikalie gegeben. Ein für den Montag anberaumtes Treffen mit Verantwortlichen von Mercedes-Benz zur Diskussion der Testprotokolle sei kurzfristig abgesagt worden, teilte Honeywell am Dienstag mit. Man hoffe "die Protokolle der Tests – vor allem mit Blick auf die von Industriestandards abweichenden Parameter – einsehen und bewerten zu können", hieß es in der Mitteilung weiter. Auch müsse geklärt werden, ob die Testergebnisse sich lediglich auf die Modelle eines Herstellers beziehen und durch ein verbessertes Design ausgeglichen werden können.
Diese Fragen interessieren auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Laut einem Sprecher der Behörde wollen KBA-Mitarbeiter ebenfalls möglichst schnell mit Daimler-Verantwortlichen den genauen Versuchsablauf durchsprechen . Dadurch will man Antworten auf die Fragen erhalten, wie häufig sich das neue Kältemittel im Fall eines Crashs entzünden kann und ob es sich um ein beherrschbares Problem handelt. Gleichzeitig betonte der Sprecher, dass das KBA als Typgenehmigungsbehörde nicht für die Prüfung der Chemikalie selbst zuständig sei.
Trotzdem hatte das KBA in seinem Jahresbericht im April dem Kältemittel R-1234yf "hinreichende Sicherheit" attestiert (wir berichteten), allerdings nicht auf Basis von eigenen Tests, sondern durch Analyse bereits veröffentlichter Untersuchungen. Zusätzlich sei eine Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) durchgeführt worden, um die konstruktive Beschaffenheit der Klimaanlagen hinsichtlich einer erhöhten Gefährdung Verwendung des Kältemittels R 1234yf zu prüfen, sagte der Sprecher.
Momentan sieht man beim KBA noch keinen Anlass, die Aussage im Jahresbericht zu revidieren. Bis zum Beweis des Gegenteils durch Daimler geht man in Flensburg also davon aus, dass eine mit R-1234yf befüllte Klimaanlage sicher betrieben werden kann, wenn bei der Konstruktion die ISO-Standards (z.B. ISO 13043) beachtet wurden. (ng)
Diese Fragen interessieren auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Laut einem Sprecher der Behörde wollen KBA-Mitarbeiter ebenfalls möglichst schnell mit Daimler-Verantwortlichen den genauen Versuchsablauf durchsprechen . Dadurch will man Antworten auf die Fragen erhalten, wie häufig sich das neue Kältemittel im Fall eines Crashs entzünden kann und ob es sich um ein beherrschbares Problem handelt. Gleichzeitig betonte der Sprecher, dass das KBA als Typgenehmigungsbehörde nicht für die Prüfung der Chemikalie selbst zuständig sei.
Trotzdem hatte das KBA in seinem Jahresbericht im April dem Kältemittel R-1234yf "hinreichende Sicherheit" attestiert (wir berichteten), allerdings nicht auf Basis von eigenen Tests, sondern durch Analyse bereits veröffentlichter Untersuchungen. Zusätzlich sei eine Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) durchgeführt worden, um die konstruktive Beschaffenheit der Klimaanlagen hinsichtlich einer erhöhten Gefährdung Verwendung des Kältemittels R 1234yf zu prüfen, sagte der Sprecher.
Momentan sieht man beim KBA noch keinen Anlass, die Aussage im Jahresbericht zu revidieren. Bis zum Beweis des Gegenteils durch Daimler geht man in Flensburg also davon aus, dass eine mit R-1234yf befüllte Klimaanlage sicher betrieben werden kann, wenn bei der Konstruktion die ISO-Standards (z.B. ISO 13043) beachtet wurden. (ng)
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(Foto: Daimler)
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