12.08.2019
   

Hagelschäden am Fahrzeug

Wer zahlt?

Überschwemmung

Sintflutartige Regenfälle sowie Gewitter mit Sturm und Hagel: Autofahrer müssen mit immer mehr Wetterkapriolen zurechtkommen.

Sintflutartige Regenfälle sowie Gewitter mit Sturm und Hagel: Autofahrer müssen mit immer mehr Wetterkapriolen zurechtkommen. Gerade Hagelniederschlag mit großen Körnern hat oft große Zerstörungskraft. Dellen in der Karosserie oder zerbrochene Scheiben sind nach einem solchen Ereignis keine Seltenheit. Doch wer bezahlt für Schäden, die von Hagelschlag am Fahrzeug verursacht werden? Freuen können sich Autobesitzer, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Sie müssen in der Regel nur den Selbstbehalt aus eigener Tasche entrichten. Wer allerdings nur über eine Haftpflichtversicherung verfügt, muss die Schäden selbst bezahlen.

Betroffene Autobesitzer mit entsprechendem Versicherungsschutz sollten den Schaden möglichst unverzüglich unter Angabe von Tag, Uhrzeit und Ort des Hagelschlags dem Versicherer melden. Idealerweise dokumentieren Geschädigte die Folgen des Hagelschlags mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Anschließend kann man die Bilder an den Versicherer schicken.

Da der Kfz-Halter einer Schadenminderungspflicht unterliegt, sollte er im Fall durchschlagener Scheiben diese möglichst umgehend abdecken, damit das Fahrzeug nicht mehr als unvermeidbar beschädigt wird. Hat man der Versicherung den Schaden gemeldet, wird in der Regel ein Sachverständiger eingeschaltet. Dieser begutachtet den Schaden und legt die Schadenshöhe, Reparaturweg beziehungsweise Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeugs fest.


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