Grüne
Nur noch Lkw mit Abbiegeassistent in Ortschaften
Die Grünen fordern, dass nur noch Lkw mit Abbiegeassistent in geschlossene Ortschaften einfahren dürfen.
Die Grünen wollen per Gesetz festlegen, dass in geschlossenen Ortschaften künftig nur noch Lastwagen mit Abbiegeassistent fahren dürfen. Diese technischen Hilfen sollen verhindern, dass Laster-Fahrer beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger übersehen - denn dabei kommt es immer wieder zu sehr schweren Unfällen. Ein Gesetzentwurf der Grünen dazu stand für Mittwochabend zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestags.
"Lkw dürfen in Verkehrssicherheitszonen nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit dem Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes ausgerüstet sind", heißt es im Entwurf. Solche Zonen sollen geschlossene Ortschaften sein. Die örtlichen Behörden sollen demnach Ausnahmen festlegen können - etwa, wenn auf einer Straße gar kein Abbiegen möglich ist.
Eine EU-weite verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten ist erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen. Eine Pflicht zum Nachrüsten gibt es nicht. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzt auf Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten - das ist aus Sicht der Grünen nicht ausreichend.
Ein grundsätzliches Lob für den Grünen-Plan kam vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Die Initiative sei begrüßenswert, heißt es in einer Einschätzung, die der dpa vorliegt. Die Idee, Ortschaften und städtische Räume zu Verkehrssicherheitszonen zu erklären und Lastwagen ohne Abbiegeassistenten dort zu verbieten, sei "interessant".
Allerdings sehen die Verkehrssicherheitsexperten Probleme bei den Fristen, die den Grünen vorschweben - diese wollen den Abbiegeassistenten von Juli 2021 an für 7,5-Tonner und ein Jahr später für alle Nutzfahrzeuge innerorts verpflichtend machen. Bis Ende 2025 soll alternativ eine Begleitperson dabeisitzen können, die das Abbiegen überwacht. Letzteres sei "für in der Realität nicht durchführbar", heißt es in der Bewertung. Die Fristen seien problematisch, weil für die Nachrüstung Montagekapazitäten bereitgestellt werden müssten. Es brauche ein Förderprogramm, weil nicht jeder Betrieb sich die Umrüstung leisten könne. (dpa)
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(Foto: André Kirsch/ADAC)
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