Gefährlicher Radweg
Nicht entgegen der Richtung fahren
Einen Radweg sollte man immer in Fahrtrichtung benutzen
Nur in Ausnahmefällen darf man einen innerörtlichen Radweg auch entgegen der Fahrtrichtung benutzen. Auch wenn sich viele Radler dessen nicht bewusst sind: Diese Regelung schützt sie, das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Demnach rechnen Autofahrer insbesondere an Einmündungen und Grundstückszufahrten nicht mit Fahrradfahrern, die in Gegenrichtung auf dem Radweg fahren. Die von der BASt untersuchten Unfälle und Verkehrsbeobachtungen legen nahe, dass Pkw-Fahrer oft nicht sorgfältig genug überprüfen, ob ein Radler von rechts kommt. Das Fazit der Behörde: Regelwidrig linksfahrende Radfahrer sind einer erheblich höheren Gefährdung ausgesetzt als Radler, die den Weg in normaler Richtung benutzen. Sie empfiehlt, insbesondere an Unfallschwerpunkten das Fahren entgegen der Fahrtrichtung zu überwachen und zu ahnden. Auch weil offenbar viele Radler die Risiken nicht erkennen.
Eher gefährdet sind auch Fahrradfahrer, die auf einem für Gegenverkehr freigegebenen Radweg unterwegs sind. Denn auch hier legen Autofahrer nicht immer die nötige Sorgfalt an den Tag, ungünstige Sichtverhältnisse verstärken das Problem. Zudem fehlt den regelkonform fahrenden Radlern den Beobachtungen zufolge erst Recht das Bewusstsein für die Risiken in Einmündungsbereichen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Behörde Gemeinden, nur in Ausnahmefällen innerörtliche Radwege in der Gegenrichtung freizugeben. Und wenn, dann sollten Kreuzungen und Einmündungen zum einen sehr übersichtlich gestaltet sein sowie mit zusätzlichen Maßnahmen wie Piktogrammen mit Richtungspfeilen, Roteinfärbung der Radverkehrsfurt oder baulichen Maßnahmen sicherer gemacht werden. (sp-x)
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