01.01.2008Fachbeitrag
Fahrzeugbeschädigungen durch eine Portalwaschanlage?
Dipl.-Ing. Friedhelm Tonk
In einer Portalwaschanlage soll ein Pkw beschädigt worden sein. Der Fahrzeughalter behauptet den einwandfreien und unbeschädigten Zustand des Fahrzeuges vor Einfahrt in die Waschhalle und klagte. Die Beklagte schließt eine Verursachung durch die Einrichtungen und Vorgänge in der Waschanlage aus. Es sollte vom Kfz-Sachverständigenbüro Tonk geklärt werden, ob es technisch möglich ist, dass die Schäden an dem Fahrzeug von der Waschstraße verursacht wurden.
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