03.07.2024
   

Fahrerassistenzsysteme

Nur die Hälfte der Autofahrer ist damit vertraut

VW Sign-Assist

Immer mehr Fahrerassistenzsysteme sind Bestandteil moderner Pkw.

Fahrerassistenzsysteme sind mittlerweile Bestandteil moderner Pkw. Zum Juli 2024 halten weitere Assistenten wie ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent und Müdigkeitswarner Einzug, sie müssen dann verpflichtend eingebaut sein (siehe Box unten). Doch welche Erfahrungen haben Autofahrer mit den elektronischen Helfern gemacht? Und vertrauen sie der Unterstützung?

Eine Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands ergab, dass knapp die Hälfte (46 Prozent) über praktische Erfahrungen mit Spurhalteassistenten, Notbremssysteme, Einparkhilfen und Co. verfügen, 53 Prozent haben noch keine gesammelt. 51 Prozent setzen großes bzw. sehr großes Vertrauen in Zuverlässigkeit dieser Systeme. 43 Prozent haben nur geringes oder gar kein Vertrauen in deren Zuverlässigkeit. Sechs Prozent sind unentschlossen. Irritiert durch die eigenständigen Reaktionen ist fast die Hälfte (47 Prozent) der Umfrageteilnehmer. 39 Prozent empfinden die Bedienung als zu kompliziert.

Fast drei Viertel (72 Prozent) der Befragten beurteilen die Assistenzsysteme als hilfreich, die das Fahren erleichtern. Fast zwei Drittel (65 Prozent) sind der Meinung, dass die Systeme die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer verbessern. 56 Prozent fühlen sich durch sie persönlich sicherer. Eine unabhängige Überprüfung der Fahrfunktionen goutieren 88 Prozent der Befragten.

Diese neuen Assistenten werden Pflicht

Auf dem Weg zur "Vision Zero" macht die EU ab 7. Juli 2024 neue Assistenzsysteme für Neuwagen zur Pflicht. Die EU hofft, so die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2038 um 25.000 zu senken. Der Autoclub Europa (ACE) erläutert die acht Assistenzsysteme, die bei Neuwagen künftig zur Serienausstattung gehören.

Blackbox:
Ein sogenannter Unfalldatenschreiber (Event Data Recorder) zeichnet kontinuierlich Daten zu Geschwindigkeit, Bremsvorgängen oder Airbag-Auslösungen auf, überschreibt sie jedoch regelmäßig. Nur bei Unfällen werden die relevanten Daten kurz vor und nach dem Ereignis gesichert, um den Unfallhergang zu analysieren. Die Daten sind anonymisiert und lokal gespeichert und können nur mit Zustimmung des Fahrers oder der Fahrerin oder durch gerichtliche Anordnung ausgelesen werden.

Geschwindigkeitsassistent:
Das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (Intelligent Speed Assistance) ermittelt mithilfe von Kartendaten und Verkehrszeichenerkennung die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt Autofahrende durch akustische oder optische Signale bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Warnung kann auch über Vibration im Gaspedal erfolgen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem und können es jederzeit übersteuern. Auch kann es ausgeschaltet werden, aktiviert sich jedoch bei jedem Fahrzeugstart neu.

Notbremsassistent:
Der Notbremsassistent ermittelt in Echtzeit die Geschwindigkeit und Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug. Wird der notwendige Sicherheitsabstand unterschritten, bremst das Auto selbstständig ab. Falls nötig, löst es auch eine Vollbremsung aus. Ebenso muss der Notbremsassistent Radfahrende und Fußgänger erkennen können.

Aufmerksamkeitswarner:
Mangelnde Konzentration, Ablenkung, Sekundenschlaf - all das kann hinter dem Steuer lebensgefährlich werden. Dem sollen Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner vorbeugen, indem sie das Fahrverhalten auf Anzeichen von Müdigkeit und nachlassende Aufmerksamkeit des Fahrers oder der Fahrerin prüfen. Bei Indikatoren für schläfriges Fahrverhalten, zum Beispiel untypisches Lenkverhalten und Spurhaltevermögen, fordern ein optisches und akustisches Signal zum Einlegen einer Pause auf.

Spurhalteassistent:
Der Spurhalteassistent warnt bei ungewolltem Verlassen der Spur. Droht das Fahrzeug die Spur zu verlassen oder von der Fahrbahn abzukommen, greift der Assistent aktiv ein und lenkt das Fahrzeug zurück.

Rückfahrassistent:
Der Rückfahrassistent erkennt durch Kameras und Sensoren Menschen und Hindernisse hinter dem Fahrzeug und warnt akustisch und optisch.

Aktives Bremslicht:
Das aktive Bremslicht warnt andere Verkehrsteilnehmende bei abrupten Bremsvorgängen: Wird bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h stark abgebremst, blinkt das Bremslicht schnell. Wenn das Fahrzeug dann zum Stillstand kommt, aktiviert sich die Warnblinkanlage automatisch, bis weitergefahren wird.

Alkoholempfindliche Wegfahrsperre:
Zunächst muss nur die Schnittstelle verbaut sein, die das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht.


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