01.06.2005Fachbeitrag
Eingrenzung der Kollisionsgeschwindigkeit von Personenkraftwagen mit neuartigen Frontkonturen aus Analysen realer Fußgängerunfälle (Teil 2)
Andrea Harder; Gundolf Himbert
Beim Fußgängerunfall ermittelt der Sachverständige in der Regel die Ausgangsgeschwindigkeit des Fahrzeuges, die Kollisionsgeschwindigkeit, den Kollisionsort, den Reaktionszeitpunkt des Fahrers, den Erkennbarkeitszeitpunkt und die Gehrichtung des Fußgängers.Weiterhin ist die Vermeidbarkeit des Unfalls sowohl örtlich als auch zeitlich zu untersuchen.
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