13.07.2018Fachbeitrag
DSGVO - Was sollten Sachverständige beachten?
Eric Drissler
Seit dem 25. Mai 2018 gilt ohne weitere Übergangsregelung und verbindlich die bereits vor zwei Jahren in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für alle der europäischen Union angehörenden Staaten. Das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jetzigen Form hat damit ausgedient und das BDSG neue Fassung greift seitdem nur dort, wo die DSGVO Raum für nationale Regelungen bietet.
Ausgabe, Nr, Seite: VKU 07/08/2018 S. 248-253
Seitenanzahl: 6
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