01.01.2009Fachbeitrag
Der gerichtlich bestellte Sachverständige und die Bauteilöffnung
Dipl.-Ing. Wolfgang Nover
Die Bauteilöffnug, zum Beispiel die Demontage eines Motors zur Klärung der Schadenursache, ist häufig Teil der Sachverständigenpraxis. Welchen Risiken sich der Gutachter damit unter Umständen aussetzt, legt der folgende Beitrag des Sachverständigenbüros Nover in Verbindung mit dem BVK dar und zeigt auf, dass die Rechtslage durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt werden sollte.
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