Brandstiftung am Auto
Wer ersetzt den Schaden?
Wird ein Pkw böswillig abgefackelt, gehen gerne mehrere Tausend Euro in Flammen auf.
Wenn ein Auto durch Brandstiftung zerstört wird, greift die Kaskoversicherung des Fahrzeugeigentümers. Hat er nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bleibt er auf dem Schaden sitzen, darauf weist die R+V Versicherung hin. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden am eigenen Auto und überweist in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also die Summe, die man für ein gleichwertiges Auto auf dem Gebrauchtmarkt zahlen muss.
Ein Blick in den Versicherungsvertrag gibt Auskunft, ob auch der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird. Wenn das Feuer vom eigenen auf ein anderes Fahrzeug oder ein Gebäude übergreift, haftet der Besitzer des in Brand gesteckten Fahrzeugs nicht für diese Folgeschäden. Hier greift die Kasko-Versicherung des betroffenen Wagens beziehungsweise die Gebäudeversicherung. Ist der Betroffene nicht versichert, bleibt er auf den Schäden sitzen, es sei denn, er kann den Brandstifter haftbar machen.
Vandalismus-Schäden wie zerkratzter Lack oder zerstochene Reifen deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab. Die Werte von Gegenständen im abgefackelten Auto, die kein Fahrzeugzubehör sind wie Laptops oder Taschen, werden übrigens von keiner Kfz-Versicherung ersetzt. (SP-X)
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(Foto: Daimler)
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