03.04.2025
   

Besondere Vorsicht geboten

Zeitumstellung sorgt für Wildunfälle

Landstraße Unfallgefahr Wildunfall

Wildwechsel-Warnschilder sollten Autofahrer ernst nehmen.

Autofahrer sollten in ländlichen Gegenden vor allem morgens wieder besonders vorsichtig sein: Durch die Umstellung auf Sommerzeit bleibt es morgens vorübergehend länger dunkel. In der Dämmerung überschneiden sich wieder die Wege von Menschen und Tieren, was zu einer erhöhten Gefahr auf den Straßen führt.

Riskante Straßenabschnitte erkennen:

Schilder, die vor Wildwechsel warnen, sollten unbedingt beachtet werden. Diese stehen an Straßenabschnitten, wo erfahrungsgemäß Tiere wie Rehe oder Wildschweine die Fahrbahn überqueren, um zwischen Waldstücken oder Lichtungen zu wechseln. Blaue Reflektoren an Leitpfosten weisen ebenfalls auf solche Gefahren hin. Die blauen Kunststoffstreifen reflektieren das Scheinwerferlicht und sollen Wildtiere davon abhalten, auf die Straße zu laufen, wenn sich ein Fahrzeug nähert.

Vorsichtig fahren:

In gefährdeten Bereichen ist vorausschauendes und besonders vorsichtiges Fahren gefragt. Moderne Scheinwerfersysteme, die auch den Randbereich der Straße ausleuchten, bieten hier einen Vorteil. Taucht ein einzelnes Tier am Straßenrand auf, sollte man die Geschwindigkeit reduzieren, auf Abblendlicht umschalten und versuchen, das Tier durch Hupen vom Überqueren der Straße abzuhalten. Fernlicht sollte nicht genutzt werden, da es die Tiere verwirrt und sie oft instinktiv auf die Lichtquelle zulaufen. Wichtig: Wildtiere sind häufig in Gruppen unterwegs – sieht man ein Tier, könnten weitere folgen. Kommt es dennoch zu einer gefährlichen Situation und ein Tier läuft plötzlich auf die Straße, sollte man keinesfalls versuchen auszuweichen. Ein Zusammenstoß mit einem Baum oder einem entgegenkommenden Fahrzeug birgt in der Regel größere Risiken als eine Kollision mit dem Tier. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, gilt: Lenkrad festhalten und so stark wie möglich abbremsen.

Nach einem Wildunfall:

Falls das Tier trotz Bremsmanöver getroffen wird, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden. Anschließend informiert man die Polizei, die den zuständigen Jagdpächter benachrichtigt. Das Tier sollte nicht berührt werden – es besteht Tollwutgefahr. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Jagdpächters. Einen Kadaver mitzunehmen ist verboten und wird als Wilderei geahndet. Während man auf die Amtspersonen wartet, sollten Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug gemacht werden. Diese Bilder helfen bei der Schadenbearbeitung durch die Kfz-Versicherung. Außerdem benötigt man eine Bescheinigung über den Unfall.

Wer zahlt:

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch sogenannte Haarwildarten, wie Rehe oder Wildschweine, ab. Einige Versicherer erweitern ihren Schutz auch auf Unfälle mit anderen Wirbeltieren wie Pferden oder Schafen. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt ebenfalls die Kosten für den entstandenen Schaden. Wichtig: Der Unfall sollte zeitnah gemeldet werden – Reparaturen dürfen erst nach Rücksprache mit der Versicherung erfolgen. Ein Wildschaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.


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