Urteil
Vater darf Sohn den Führerschein mit 17 nicht verbieten
Eltern können ihren Kindern den Führerschein mit 17 nicht einfach vorenthalten.
Ein Vater darf seinem Sohn den Führerschein mit 17 nicht einfach wegen einer beleidigenden SMS verbieten. Das hat das Amtsgericht Hannover in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil entschieden. Der Familienstreit war vor Gericht gelandet, weil die geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und sich in der Führerscheinfrage nicht einigen konnten: Die Mutter hatte zugestimmt, der Vater war wegen einer schon länger zurückliegenden Kurznachricht des Sohns mit beleidigendem Inhalt dagegen.
Das Gericht übertrug nun der Mutter die Entscheidung zur Anmeldung zum Führerschein mit 17. Die Richter rügten dagegen den Vater, denn es sei "sachfremd und zweckverfehlt", den Sohn mit einem Führerscheinverbot zu bestrafen. Der Sohn hatte den Führerschein bereits mit 17 machen wollen, um nicht zeitgleich mit den Abiturprüfungen und dem Führerschein belastet zu sein. (dpa)
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