Urteil
Fahrprobe bei Senioren geeignetes Mittel
Fahrproben können laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Fahrtauglichkeit älterer Verkehrsteilnehmer prüfen.
Um die Fahrtauglichkeit älterer Verkehrsteilnehmer zu prüfen, haben Behörden die Möglichkeit, eine offizielle Fahrprobe anzuordnen. Diese Maßnahme stellt grundsätzlich ein geeignetes Mittel dar und ist für Senioren weniger belastend als die Teilnahme an einem medizinisch-psychologischen Gutachten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt (Az. 6 L 299/13). ´
Eine Altersdiskriminierung stellt eine solche Überprüfung der Fahrfertigkeiten nach Einschätzung der Deutschen Anwaltshotline nicht dar. Ältere Verkehrsteilnehmer mit langer Fahrpraxis können Leistungsminderungen zum Teil durch ihre Erfahrung wettmachen und nicht jeder altersbedingte Abbau bietet einen Anlass zum Führerschein-Entzug.
Im verhandelten Fall hatte der Betroffene Einspruch gegen die Verwertbarkeit der Fahrprobe eingelegt. Praktisch allen Beteiligten - vom prüfenden Polizeibeamten bis zum Verkehrspsychologen - unterstellte der Mann eine vorgefasste Meinung. Die Testfahrt aber hatte erhebliche Beanstandungen ergeben. So hatte etwa erst der Eingriff des begleitenden Fahrlehrers das Überfahren einer roten Ampel verhindert, was der Prüfling jedoch nicht als Fehlverhalten einstufte. (mid/ts)
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