Unfallforschung der Versicherer
Motorrad-ABS-Pflicht ausdehnen
Die Unfallforschung der Versicherer fordert ABS-Pflicht für alle Motorräder über 50 Kubik.
Ab 2016 sind für alle neu entwickelten Motorrad-Modellreihen über 125 Kubikzentimeter Hubraum per EU-Verordnung ABS-Bremsen vorgeschrieben, und ab 2017 muss jedes in diese Klasse fallende Neufahrzeug den Blockierverhinderer an Bord haben. Der Unfallforschung der Versicherer (UDV) geht diese Regelung hingegen nicht weit genug. Die Institution kritisert, dass sich der weiterreichende Vorschlag aus dem Europäischen Parlament, alle Motorräder über 50 Kubik in die Regelung einzubeziehen, nicht durchgesetzt hat.
Kleinere Einsteiger-Motorräder oder Leichtkrafträder dürfen somit künftig auch mit einfacheren Bremssystemen ausgerüstet sein. Das sei gerade aufgrund der Tatsache, dass Motorrad-Neueinsteiger künftig in Deutschland 125er-Maschinen schon ab 16 Jahren ungedrosselt fahren dürfen, keine gute Entscheidung.
Gemäß der "Revisionsklausel" des Gesetzes wird die Unfallentwicklung 2019 neu bewertet. Damit können die gesetzlichen Bestimmungen nötigenfalls angepasst werden. Doch bis zu einer möglichen Gesetzesänderung werden nach UDV-Meinung dann weitere wertvolle Jahre vergehen.
ABS hat beim Motorrad eine erheblich größere Bedeutung für die Sicherheit als beim Auto: Ein blockiertes Vorderrad führt in den meisten Fällen zum Sturz, was schwere Verletzungen nach sich zieht. (mid/tm)
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(Foto: Bosch)
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