Unfall
BGH verhandelt Fahrradhelm-Streit im Juni
Muss ein verunfallter Fahrradfahrer wegen fehlenden Kopfschutzes auf einen Teil des Schadenersatzes verzichten?
Ein Radfahrer hat einen Unfall und trägt dabei keinen Helm. Ob er wegen des fehlenden Kopfschutzes auf einen Teil des Schadenersatzes verzichten muss, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juni.
Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, liegt den Richtern die Klage einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein vor. Diese war auf dem Weg zur Arbeit schwer verletzt worden: Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin die Autotür geöffnet. Die Radlerin prallte gegen die Tür und stürzte.
Vor Gericht will die Klägerin erstreiten, dass die Autofahrerin und deren Kfz-Haftpflichtversicherung ihr alle aus dem Unfall bereits entstandenen und künftigen Schäden inklusive Schmerzensgeld ersetzen müssen.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Radfahrerin eine 20-prozentige Mitschuld an dem Unfall habe - denn sie habe keinen Schutzhelm getragen. Der BGH muss nun prüfen, ob das Urteil Bestand hat, obwohl es in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht gibt. (dpa)
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