TÜV Süd
Neue HU – das ändert sich konkret
Voraussichtlich am 1. Juli stehen nun umfangreiche Änderungen bei der HU an.
Nachdem der Bundesrat der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt hat, stehen nun umfangreiche Änderungen bei der HU an. Was sich konkret für die Autofahrer ändert, wenn die Neuerungen voraussichtlich am 1. Juli bundesweit in Kraft treten, dazu wies der TÜV Süd nun hin:
Rückdatierung
Im Vorfeld der Novelle am meisten Beachtung gefunden hat der Wegfall der Rückdatierung. Demnach orientiert sich der Termin für die nächste HU künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Eine Einladung zum Zeitschinden? Nein, sagen die TÜV Süd-Experten, denn wer zukünftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer vertieften Hauptuntersuchung unterzogen, die mit einer 20-prozentig höheren Gebühr zu Buche schlägt. Daneben droht, wie bisher auch, eine Geldbuße durch die Polizei. Zudem riskieren Autofahrer, wenn die mit einem Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall verursachen, der Versicherungsschutz.
Der Wegfall der Rückdatierung wird gemeinsam mit allen anderen Änderungen bei der HU in den meisten Bundesländern mit dem endgültigen Inkrafttreten der Novelle wirksam – voraussichtlich ab Juli. Ausnahme Baden-Württemberg: Dort wurde die Rückdatierung bereits am 1. April ausgesetzt– also sofort nach dem Bundesratsbeschluss. In Hessen wurde die Rückdatierung bereits im vergangenen Jahr aufgehoben.
Probefahrt
Der Sachverständige muss eine Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern durchführen, weil erst dann bei allen Fahrzeugmodellen die elektronischen Systeme aktiviert sind und dann entsprechend mit dem HU-Adapter überprüft werden können.
Assistenten
Die elektronischen Sicherheitsassistenten – wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler – rücken künftig insgesamt noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem Sachverständige an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie erkennen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. Diese Prüfung wird jedoch erst schrittweise ab 2013 für ab Juli neu zugelassene Fahrzeuge eingeführt.
Einheitlicher Mängelbaum
Weiteres Novum, gültig für alle Fahrzeuge auf dem Weg zur Plakette: Zukünftig arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängelbaum. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun eine eindeutige Beschreibung, wo der Mangel festgestellt wurde. (VKU)
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