TÜV Süd
Erklärung der neuen Führerscheinrichtlinie
Führerscheinneulinge müssen die EU-einheitlichen Plastikkarten künftig alle 15 Jahre neu beantragen. Alte Dokumente müssen spätestens bis Anfang 2033 umgetauscht werden.
Am 19. Januar treten umfangreiche Änderungen zum Führerschein in Kraft. Die neuen Plastikkarten sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Hintergrund ist laut einer Mitteilung des TÜV Süd die dritte EG-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006, die nun in nationales Recht umgesetzt wird. Für Führerscheinneulinge gilt ab dann: Neuer Führerschein nach 15 Jahren. Alle alten Dokumente bleiben wie bisher uneingeschränkt bis Anfang 2033 gültig. Dann aber müssen selbst die "grauen Lappen" umgetauscht werden.
Hauptziel der Neuregelung ist mehr Verkehrssicherheit durch Einheitlichkeit in Europa: einheitliche Führerscheine (bislang gab es mehr als 100 verschiedene), einheitliche Führerscheinklassen, einheitliche Regeln für die Aus- und Weiterbildung der Fahrprüfer aller Führerscheinklassen in ganz Europa. Die neuen Plastikkarten sollen zudem Fälschern das Handwerk schwerer machen. Und sie müssen nach 15 Jahren neu beantragt werden. Ausgetauscht werden müsse jedoch nur das Dokument, sagt Marcellus Kaup, Führerscheinexperte vom TÜV Süd: "Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig."
Mit der neuen Karte gibt es zudem neue Führerscheinklassen, z.B. AM für Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Für das Fahren von Mopeds und kleinen Rollern gab es bisher noch keine einheitliche Regelung in der EU. Für den Einstieg in die motorisierte Mobilität gilt ein Mindestalter von 16 Jahren und eine umfangreiche Fahrausbildung. Die kleinste Klasse gilt übrigens auch für E-Bikes und Elektroroller mit einer maximalen Leistung bis zu vier kW.
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