Sicherheit
Akkulampen an Fahrrrädern ab 1. August erlaubt
An Fahrrädern sind ab 1. August auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt.
An Fahrrädern sind von 1. August an auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt. Die alleinige Pflicht zum Dynamo wird mit einer Verordnung aufgehoben, die an diesem Donnerstag in Kraft tritt. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte: "Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen dem Stand der Technik angepasst." Der Bundesrat hatte die Änderung Anfang Juli beschlossen. Nach Kritik soll die Rechtsgrundlage in den nächsten Monaten aber noch präzisiert werden. Damit soll klargestellt werden, dass auch Ansteckleuchten zulässig sind. Der Bundesrats-Beschluss hatte die Vorgabe unverändert gelassen, dass Licht-Einrichtungen "fest angebracht" sein müssen.
Noch enthaltene Unklarheiten sollten "möglichst schnell geglätte" werden, hieß es nun. Angestrebt wird daher noch ein Änderungsentwurf zur Verordnung. Bereits jetzt zum Inkrafttreten will das Bundesministerium zudem eine Kommentierung veröffentlichen. Sie soll darauf hinweisen, dass unter einer "festen Anbringung" nicht "fest verschraubt" oder "unlösbar" zu verstehen sei. Somit seien auch die weit verbreiteten Ansteckleuchten mit Clip-Verbindungen zulässig.
Ramsauer sagte, Millionen Radfahrer könnten "künftig auf rechtssicherem Boden fahren, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen". Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatte die vom Bundesrat beschlossene Änderung als praxisfern kritisiert. (dpa)
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