Urteil
Radler verliert bei riskanter Fahrweise Haftungsansprüche
Verursacht ein Radfahrer mit riskantem und verkehrswidrigem Verhalten einen schweren Unfall, dann verliert er seine Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Verursacht ein Radfahrer mit riskantem und verkehrswidrigem Verhalten einen schweren Unfall, dann verliert er seine Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Der Radfahrer war im Oktober 2005 in Worms bei Rotlicht zeigender Ampel vom Gehweg auf die Straße gefahren, unter einen Lastwagen geraten und schwer verletzt worden. Der Mann sah die Schuld beim Lkw-Fahrer und forderte von dessen Versicherung die Krankenkosten in Höhe von 80.000 Euro und 250.000 Euro Schmerzensgeld.
Mit seiner Klage war der Radfahrer bereits vor dem Landgericht gescheitert. Begründung: Der Mann habe den Unfall mit derart gravierenden Verkehrsverstößen allein verschuldet, dass eine Haftung des Lkw-Fahrers ausscheide. Dieser habe insbesondere nicht damit rechnen können, dass ein Radfahrer vor der Fußgängerfurt die Fahrbahn überquert, obwohl die Ampel für die Fußgänger rot zeigte. (dpa)
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