Urteil
Radfahrer haftet bei Unfall auf der Straße mit
Ein Radfahrer, der den ausgeschilderten Radweg nicht nutzt, haftet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich mit.
Ein Radfahrer, der statt eines ausgeschilderten Radweges eine parallel verlaufende Straße benutzt, haftet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich mit. Nach Auffassung des Gerichts müssen Radfahrer einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies letztlich auf eigenes Risiko (Az.: 24 U 34/11).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Radfahrers nur zur Hälfte statt. Der Kläger war mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße unterwegs, als er auf einer Ölspur ausrutschte. Er verlangte von dem Autofahrer, dessen Wagen die Ölspur hinterlassen hatte, vollen Schadenersatz. Das OLG winkte jedoch ab. Der Kläger habe seinen Sturz mit verschuldet, so die Richter. Hätte er den Radweg benutzt, wäre es nie zu dem Unfall gekommen. (dpa)
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