Nutzfahrzeuge
Prüfer nehmen Ventilverlängerungen ins Visier
Besonderes Augenmerk richten die Prüfer künftig auf den sicherheitsrelevanten Verschleiß bei Lkw, Zugmaschinen, Anhängern und Omnibussen.
Am 1. Juli 2012 tritt eine Änderung der Richtlinie zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 und Anlage VIII StVZO (SP-Richtlinie) in Kraft. Besonderes Augenmerk richten die Prüfer künftig auf den sicherheitsrelevanten Verschleiß bei Lkw, Zugmaschinen, Anhängern und Omnibussen. Ein eigener Prüfpunkt sind dabei die Ventilverlängerungen, die an Zwillingsrädern oder an Einzelrädern mit Radkappen zum Einsatz kommen.
"Spediteure, Transporteure und Busunternehmer müssen sich darauf einstellen, dass die Prüfer fehlende oder beschädigte Verlängerungen als Mangel deklarieren", sagte Tobias Glauch, Geschäftsführer der Glauch Produkt GmbH in Viersen. Eine defekte Ventilverlängerung sei ab sofort ein Mangel, der die sofortige Zuteilung einer SP-Marke ausschließe.
Typische Mängel seien abgebrochene, undichte oder fehlende Verlängerungen. In diesen Fällen sei eine problemlose Luftdruckkontrolle oder Reifeninnendruckbefüllung nicht mehr möglich, weil das Prüfgerät nicht auf das defekte Bauteil aufgesetzt werden könne. Bei Zwillingsrädern zum Beispiel müsse dann für den Zugang zum Ventil des inneren Zwillings erst das äußere Rad abgenommen werden. Werde aber der Luftdruck beim inneren Zwilling vernachlässigt, müsse der Reifen auf der Außenseite deutlich mehr Arbeit leisten, so Glauch, werde schneller abgefahren und braucht mehr Kraftstoff.
Die Glauch Produkt GmbH ist auf die Entwicklung und Herstellung von Ventilverlängerungen spezialisiert. "Air-Flexx"-Ventilverlängerungen sind für Nutzfahrzeuge aller Klassen erhältlich. (vku)
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(Foto: Daimler)
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