"Mitschuld"
Fahrrad-Club will sich gegen Helm-Urteil wehren
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) will das Urteil zur indirekten Helmpflicht für Radfahrer zu Fall bringen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) will das Urteil zur indirekten Helmpflicht für Radfahrer zu Fall bringen. "Das ist nicht in Ordnung und darf auch nicht so stehen bleiben", sagte der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Nach einer Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig hat ein Radfahrer, der keinen Kopfschutz trägt, bei einem Sturz nach dem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld - wenn das Tragen eines Helms die Kopfverletzungen vermieden oder gemindert hätte (Az. 7 U 11/12). Das gilt nach Ansicht des OLG auch dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat.
Im konkreten Fall hatte sich die Klägerin eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zugezogen, als sie wegen einer plötzlich geöffneten Autotür stürzte. Die Richter sahen einen Mitverschuldensanteil von 20 Prozent, weil sie keinen Helm getragen hatte. Es könne "grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird", hieß es.
Dann seien 90 Prozent der Radfahrer keine verständigen Menschen, sagte Syberg der "Rheinischen Post". Der ADFC will die Klägerin nun dabei unterstützen, die Entscheidung per Revision beim Bundesgerichtshof aufheben zu lassen, wie der Vorsitzende ankündigte.
Mit dem OLG-Urteil werde eine Teilschuld auf eine schwächere Verkehrsteilnehmerin abgewälzt, obwohl diese sich nicht falsch verhalten habe, kritisierte Syberg. Der ADFC wehre sich gegen die Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür. Studien aus anderen Ländern belegten, dass eine Helmpflicht viele Menschen vom Radfahren abbringe und es für die verbliebenen Radler noch gefährlicher werde. Das Bundesverkehrsministerium bleibt laut "Rheinischer Post" bei der Linie, ausschließlich auf ein freiwilliges Helmtragen zu setzen. (dpa)
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