GTÜ
Leichter zum H-Kennzeichen
H-Kennzeichen: Sachverständige erhalten ab 1. November mit der neuen Oldtimer-Richtlinie mehr Freiraum bei der Beurteilung des Autos.
Nur eine alte "Möhre" oder ein automobiler Klassiker? Diese Frage beschäftigt Kfz-Sachverständige regelmäßig, wenn sie über die Zuteilung des begehrten H-Kennzeichens zu entscheiden haben. Nach Angaben der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) erhalten Sachverständige ab 1. November mit der neuen "Oldtimer-Richtlinie" mehr Freiraum bei der Beurteilung des Autos. Dabei wird die bisher vorgegebene Bewertungsskala zum Erhalt des H-Kennzeichens ersatzlos gestrichen. Das Fahrzeug muss allerdings weiterhin laut Definition vorwiegend zur "Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden. Außerdem muss die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Um den "Oldtimerstatus" zuerkannt zu bekommen, muss das Auto in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein – also wesentlich besser als vergleichbare "alte" Fahrzeuge. Auch eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung eines H-Kennzeichens nach wie vor erforderlich. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen worden sind, gelten als zeitgenössisch, werden aber anerkannt. Der Buchstabe H in der Nummer kennzeichnet das Fahrzeug als historisch und es wird somit pauschal besteuert. Für Pkw werden jährlich beispielsweise 191 Euro fällig. (mid/mah)
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(Foto: GTÜ)
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