Verkehrssicherheit
GTÜ warnt vor Medikamenten am Steuer
Nasentropen beispielsweise wirken lokal an der Nasenschleimhaut und beeinflussen die Fahrtüchtigkeit nicht.
Autofahren unter Einfluss von Medikamenten kann gefährlich sein. Nach Informationen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung sind bei nahezu jedem vierten Verkehrsunfall Medikamente direkt oder indirekt im Spiel. Vor allem Grippe- und Erkältungsmittel, die jetzt verstärkt eingenommen würden, beieinträchtigten die Fahrtüchtigkeit stärker als es viele Autofahrerinnen und Autofahrer selbst empfänden, hieß es.
Die GTÜ rät daher dazu, Beipackzettel vor dem Fahren genau durchzulesen. Denn nicht jedes dieser Mittel sei für Verkehrsteilnehmer unbedenklich. So verursacht Antihistaminika, das häufig in rezeptfreien Grippe- und Schnupfenmittel zu finden ist, eine von Mensch zu Mensch sehr unterschiedliche Ermüdung. Das Risiko der Fahruntüchtigkeit sei bei Therapiebeginn, in Kombination mit anderen beruhigenden Medikamenten und bei gleichzeitigem Alkoholgenuss besonders groß.
Starke Schmerzmittel bewirken eine Dämpfung im Zentralnervensystem. Vor allem einige ältere Präparate enthalten zum Beispiel Schlafmittel, so genannte Barbiturate, die die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen. Die Gefahr dieser Mittel liege besonders darin, dass der Konsument in einem Schmerzmittel kein Schlafmittel vermute und deshalb nicht auf die Idee komme, das Fahren zu unterlassen, so die GTÜ-Experten.
In mehreren Hustenblockern findet sich der Wirkstoff Dextrometorphan. Weitere Opiatpharmaka in Hustenmitteln sind Codein und Dehydrocodein. Bei Schmerzen im Muskelbereich werden häufig Arzneimittel aus der Stoffgruppe der Tranquilizer eingenommen, die ebenfalls das Zentralnervensystem dämpfen und Müdigkeit und Schwindel auslösen können.
Die GTÜ-Experten warnen eindringlich: Mit Medikamenten am Steuer ist äußerste Vorsicht geboten, denn bei Nachweis von Medikamenten als Unfallursache erlischt der Kaskoschutz der Kfz-Versicherung. Es drohen zudem Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafe. (se)
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(Foto: GTÜ)
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