EU-Richtlinie
Tagfahrleuchten ab August auch für Lkw Pflicht
Ab August 2012 sind Tagfahrleuchten auch bei neuen Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen und Lkw Pflicht.
Ab August 2012 sind Tagfahrleuchten auch bei neuen Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen und Lkw Pflicht. Darauf weist die Kfz-Überwachungsorganisation KÜS hin. Bei neuen Pkw gilt die EU-Richtlinie bereits seit Februar 2011. Möglich ist auch eine Nachrüstung bei älteren Fahrzeugen, es gelten aber bestimmte Vorschriften beim Einbau. Bei der Nachrüstung müssen Autofahrer beachten, dass zur Veränderung der Lichtanlage ein Genehmigungszeichen notwendig ist, Näheres regelt die technische Norm Nummer 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE).
Tagfahrleuchten dürfen nur allein betrieben werden und keinesfalls in Kombination mit dem Abblendlicht. Nachrüstkits sind mindestens 25 Zentimeter und maximal 150 Zentimeter über dem Boden anzubringen, der horizontale Abstand muss mindestens 60 Zentimeter betragen, bei Fahrzeugen mit einer Breite bis 130 Zentimeter mindestens 40 Zentimeter.
Möglich ist auch eine Kombination aus Tagfahr- und Positionslicht. Die Mindesthöhe beträgt dann 35 Zentimeter, maximal sind 210 Zentimeter erlaubt, der Abstand zum Außenrand des Fahrzeugs darf 40 Zentimeter nicht überschreiten. Bei Lkw sind auch so genannte ?Umrissleuchten? sinnvoll, die möglichst hoch anzubringen sind. Auch die Anzahl der Leuchten ist begrenzt, zwei zusätzliche Positionsleuchten sind erlaubt. Insgesamt vier Positionsleuchten sind nur dann gestattet, wenn zwei davon in den Hauptscheinwerfern integriert sind. Zusätzlich dürfen vier Umrissleuchten in Betrieb sein. Hält sich der Fahrer nicht an diese Vorschriften, erteilt die Prüforganisation bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Plakette. (mid/ts)
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(Foto: Presse + PR Pfauntsch)
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