Dobrindt
Langlaster gehen zu Jahresbeginn 2017 in Regelbetrieb
Die Tests und ein umfangreiches Gutachten hätten die Bedenken der Gegner entkräftet, sagte Dobrindt.
Zum Jahresbeginn 2017 sollen die umstrittenen Langlaster auf deutschen Straßen nicht mehr nur im Rahmen eines Feldversuchs unterwegs sein. Sein Haus habe die Verordnung für den Regelbetrieb fertiggestellt, erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag in Frankfurt bei der Tagung des Güterverkehr- und Logistikverbandes BGL. Sie trete zum Jahresbeginn in Kraft.
Als 14. von 16 Bundesländern habe in der abgelaufenen Woche zudem Rheinland-Pfalz seine Teilnahme erklärt, berichtete der Minister. Damit sind die bis zu 25,25 Meter langen Lastwagen nur noch in Berlin und Saarland von den Straßen verbannt. Sie dürfen aber nur auf einem 11.600 Kilometer langen, festgelegten Straßennetz fahren und mit 40 Tonnen nicht mehr zuladen als die herkömmlichen Laster. Derzeit nehmen 159 Lang-Lkw an dem Versuch teil, es können aber mehr werden. Ihre Höchstlänge überschreitet die bislang gewohnten Maße um 6,50 Meter.
Die Tests und ein umfangreiches Gutachten hätten die Bedenken der Gegner entkräftet, sagte Dobrindt. Es gebe keine Güter-Verlagerung von der Schiene auf die Straße. Weil nun zwei Lang-Lkw drei herkömmliche Lastwagen ersetzen könnten, könne auch bis zu 25 Prozent CO2 eingespart werden, sagte der Minister. Die Infrastruktur nehme keinen Schaden, weil die Lang-LKW nicht schwerer sein dürften als die bisherigen.
Verbandspräsident Adalbert Wandt verlangte von der Bundesregierung einen besseren Schutz gegen unlautere Konkurrenz, die mit Sozialdumping die Preise drücke. Die Mautstatistik zeige deutlich, dass der Marktanteil der in Deutschland zugelassenen Lastwagen immer weiter abnehme auf zuletzt nur noch 59,2 Prozent in den ersten neun Monaten dieses Jahres.
Vor allem Unternehmen aus Polen und Tschechien setzten Fahrer ein, die ihre gesamten Ruhe- und Freizeit im oder am Fahrzeug verbrächten. Dieses sogenannte "Lkw-Camping" erhöhe die Parkplatznot unnötig und müsse unterbunden werden. Zudem müssten die Sozialvorschriften des Landes gelten, in dem die Dienstleistung hauptsächlich erbracht werde. Der deutsche Mindestlohn habe in der Praxis nichts bewirkt, weil die Einsatzpläne ausländischer Transportunternehmen schlichtweg nicht überprüft würden. (dpa)
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(Foto: Allianz pro Schiene)
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