01.01.1970Fachbeitrag
Digitale Unfallspuren im Event Data Recorder - was EDR kann ... und was nicht!
Das Thema der digitalen Spuren in Fahrzeugen wurde mit der Übernahme der Verordnung (EU) 2019/2144 [1] sowie der Verordnung (EU) 2022/545 [2] per Juli 2022 in der Schweiz [3] aufgegriffen und oftmals falsch oder unvollständig wiedergegeben. Die Verordnungen sprechen in diesem Zusammenhang von ereignisbezogener Datenaufzeichnung. Bereits heute ist dies in modernen Fahrzeugen technisch realisiert und die digitalen Spuren eines Unfallereignisses werden in einem sogenannten EDR (Event Data Recorder) abgelegt. Diese digitalen Spuren können mit dem für jedermann frei käuflichen Bosch-CDR- (Crash Data Retrieval) Gerät ausgelesen werden. Trotzdem ist der EDR nicht mit einer Black Box vergleichbar, da die Daten nicht permanent gespeichert und so keine Fahrprofile über längere Strecken erstellt werden können.Die Interpretation dieser digitalen Spuren aus dem EDR ist jedoch komplex und soll nur durch Sachverständige mit guten Kenntnissen der Unfallrekonstruktion, Fahrdynamik und Fahrzeugtechnik und in Gesamtheit mit den klassischen, physikalischen Spuren erfolgen.Um zu verhindern dass diese - zweifelsohne in vieler Hinsicht wertvollen - digitalen Spuren falsch interpretiert und so ihrer Bedeutung beraubt werden, haben sich mehrere Schweizer Unfallanalytiker aus verschiedenen Behörden, privaten Ingenieurbüros und Versicherungen zusammengefunden und das vorliegende Grundlagenpapier zu diesem Thema erarbeitet.Dieses Grundlagenpapier soll dazu dienen, den damit konfrontierten Vertretern von Behörden und Versicherungen sowie Anwälten und Privatpersonen einen umfassenden Überblick über das Thema zu verschaffen.Neben dem geschichtlichen Hintergrund und den rechtlichen Grundlagen wird die Genauigkeit der Unfalldaten thematisiert sowie auf die Interpretation der Daten eingegangen.Die allerwichtigste Erkenntnis daraus ist, dass mit den digitalen Unfallspuren die Resultate spurenkundlicher und unfallanalytischer Rekonstruktion verifiziert und allenfalls erweitert werden können. Der Beitrag erscheint mit freundlicher Genehmigung des schweizerischen Dike-Verlags, bei dem eine Publikation in der Zeitschrift Strassenverkehr 2/2022 stattfand.
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